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   OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2024 - 6 LB 8/24   

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OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2024 - 6 LB 8/24 (https://dejure.org/2024,4915)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.03.2024 - 6 LB 8/24 (https://dejure.org/2024,4915)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. März 2024 - 6 LB 8/24 (https://dejure.org/2024,4915)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Landtag muss Gutachtenliste nicht herausgeben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landtag muss Gutachtenliste nicht herausgeben - Ausnahme vom Transparenzgebot für parlamentarische Aufgaben schließt einen Anspruch auf Herausgabe aus - Landtag nicht als informationspflichtige Stelle im Sinn des Gesetzes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • VerfG Schleswig-Holstein, 26.04.2023 - LVerfG 4/22

    Vorlage des Oberverwaltungsgerichts zur Nichtanwendbarkeit des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2024 - 6 LB 8/24
    Das Landesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 26. April 2023 die Vorlage verworfen - LVerfG 4/22 -.

    Er dient nicht der Festschreibung einer landtagsinternen Gewaltenteilung, sondern soll die Personalhoheit über die Angehörigen der eigenen Verwaltung, die zum Kernbereich der Parlamentsautonomie gehört, unter "ausschließlicher legislativer Führung" sicherstellen (LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 130 ff.).

    Neben dem Umstand, dass das Landesverfassungsgericht ausdrücklich festgehalten hat, dass die Landtagspräsidentin auch materielle Verwaltungstätigkeit ausübt (LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 115), spricht dafür auch die Praxis des Landesgesetzgebers sowie des Landtags selbst.

    Hierzu zählt nach dem Willen des Gesetzgebers ausdrücklich auch die Landtagsverwaltung mit ihren Dienstleistungen zur inhaltlichen Unterstützung der Fraktionsarbeit, mithin gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 Halbs. 2 IZG "insbesondere auch" die gutachterliche oder rechtsberatende Tätigkeit im Auftrag einer oder mehrerer Fraktionen (dazu LT-Drucks. 18/4465), ohne dass diese Ausnahme einer zeitlichen Einschränkung unterliegt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.09.2021 - 10 B 4.20 -, juris Rn. 20; LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 198 f.).

    Auf die Reichweite des Gewährleistungsgehalts des Art. 53 LV kommt es an dieser Stelle nicht an (dazu LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 52 ff.).

    Der Senat schließt sich insoweit zur Wahrung der Rechtseinheitlichkeit der Rechtsprechung der Auffassung des Landesverfassungsgerichts an (LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 113 ff.).

    Zum Behördenbegriff verhält er sich nicht (LT-Drs. 18/2115, S. 31; vgl. LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 86 ff.).

    Ferner finde sich auch an anderer Stelle innerhalb der Landesverfassung (z.B. Art. 25 Abs. 1 Satz 1 LV) eine im Grundsatz der Gewaltenteilung wurzelnde Unterscheidung zwischen Landtag und Behörden des Landes (LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 115 ff.).

    Unabhängig von der konkreten dogmatischen Einordnung des Art. 53 LV könne hier ein Widerspruch des § 2 Abs. 4 Nr. 1 IZG nicht festgestellt werden, weil der Gesetzgeber insoweit jedenfalls den ihm nach Art. 53 Satz 2 LV zukommenden Ausgestaltungsspielraum nicht überschritten habe (vgl. LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 153 ff.).

    Aus dieser objektiv-rechtlichen Verpflichtung der Behörden folgen jedoch keine subjektiven Rechte (LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 154 ff.).

  • EGMR, 08.11.2016 - 18030/11

    MAGYAR HELSINKI BIZOTTSÁG v. HUNGARY

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2024 - 6 LB 8/24
    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Art. 10 EMRK gleichwohl einen Zugang zu Informationen gewährt, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (im Folgenden Gerichtshof) in den vergangenen Jahren schrittweise geklärt (vgl. EGMR, Urt. v. 08.11.2016 - 18030/11 - Magyar Helsinki Bizottság/Ungarn, Hudoc, Rn. 126 ff.; dt. Übersetzung in NLMR 6/2016 - EGMR, abrufbar über Hudoc).

    Diese Rechtsprechung hat der Gerichtshof nochmals in seiner Entscheidung vom 8. November 2016 (- 18030/11 - Magyar Helsinki Bizottság/Ungarn, a.a.O.) weiterentwickelt.

    Ob und inwieweit diese Voraussetzungen gegeben sind, muss in jedem Einzelfall nach dessen besonderen Umständen festgestellt werden (EGMR, Urt. v. 08.11.2016 - 18030/11 - Magyar Helsinki Bizottság, a.a.O. Rn. 156 f., Urt. v. 08.11.2022 - 8819/16 -, Saure/Deutschland, Hudoc Rn. 46).

    Insoweit lassen sich der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu einem auf Art. 10 EMRK gestützten Informationsbegehren vier relevante Prüfungskriterien entnehmen (vgl. EGMR, Urt. v. 08.11.2016 - 18030/11 - Magyar Helsinki Bizottság, a.a.O. Rn. 158 bis 170, Urt. v. 26.03.2020 - 10090/16 - NVwZ-RR 2021, 89, 90, Hudoc Rn. 82):.

    Das öffentliche Interesse kann nicht auf die Erwartung der Öffentlichkeit reduziert werden, Informationen über das Privatleben anderer zu erhalten, auf Sensationslust oder gar Voyeurismus (vgl. EGMR, Urt. v. 08.11.2016 - 18030/11 - Magyar Helsinki Bizottság, a.a.O. Rn. 158 bis 163).

    Auch die Tätigkeit der Blogger und Nutzer sozialer Medien ist wegen der besonderen Relevanz des Internets bei der Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Nachrichten und der Verbreitung von Informationen der eines "öffentlichen Wachhunds" gleichzustellen (vgl. EGMR, Urt. v. 08.11.2016 - 18030/11 - Magyar Helsinki Bizottság, a.a.O. Rn. 164 bis 168).

    - Lässt sich nach dem Vorstehenden feststellen, dass die Weigerung zur Informationsgewährung in Art. 10 Abs. 1 EMRK eingreift, ist außerdem zu berücksichtigen, ob die begehrte Information ohne weiteres verfügbar ist (vgl. EGMR, Urt. v. 08.11.2016 - 18030/11 - Magyar Helsinki Bizottság, a.a.O. Rn. 169, 170).

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2024 - 6 LB 8/24
    Die maßgebliche Einordnung als Behörde im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 IZG folgt nicht mehr den Wertungen des Landesverwaltungsgesetzes, sondern einer im Rahmen einer unmittelbar aus dem Informationszugangsgesetz abzuleitenden funktionalen Betrachtung - so, wie dies auch für das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und für andere Landesgesetze anerkannt ist (vgl. mit ausführlicher Begründung BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 - 7 C 3.11 -, juris Rn. 10 ff.; Urt. v. 25.06.2015 - 7 C 1.14 -, juris Rn. 13; für den Behördenbegriff im LTranspG aus Rheinland-Pfalz das VG Mainz, Urt. v. 29.11.2017 - 4 K 147/17.MZ -, juris Rn. 17 bis 19; bestätigt durch OVG Koblenz, Beschl. v. 27.06.2018 - 10 A 10053/18 -, juris Rn. 4).

    "Behörde" ist danach jede Stelle im Sinne einer eigenständigen Organisationseinheit, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, die keine Rechtsprechung oder spezifisch parlamentarische Tätigkeiten darstellt (vgl. Karg, in: PdK, Band A 16 SH, Stand Januar 2021, § 2 Ziffer 4.1; zu § 1 Abs. 1 IFG Bund: BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 - 7 C 3.11 -, juris Rn. 13; vgl. auch Schoch, NVwZ 2015, 1, 4 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.09.2021 - 10 B 4.20

    Informationspflichten des Landtags Schleswig-Holstein; Grenzen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2024 - 6 LB 8/24
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des damals beklagten Landtagspräsidenten hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil mit Beschluss vom 27. September 2021 - 10 B 4.20 - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Hierzu zählt nach dem Willen des Gesetzgebers ausdrücklich auch die Landtagsverwaltung mit ihren Dienstleistungen zur inhaltlichen Unterstützung der Fraktionsarbeit, mithin gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 Halbs. 2 IZG "insbesondere auch" die gutachterliche oder rechtsberatende Tätigkeit im Auftrag einer oder mehrerer Fraktionen (dazu LT-Drucks. 18/4465), ohne dass diese Ausnahme einer zeitlichen Einschränkung unterliegt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.09.2021 - 10 B 4.20 -, juris Rn. 20; LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 198 f.).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2024 - 6 LB 8/24
    Dies bedeutet auch, dass jenseits der hier durch die einfachgesetzliche Ausgestaltung des Rechts auf Informationsfreiheit gesetzten Grenzen ein verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Informationszugang nicht besteht (vgl. i.E. BVerwG, Urt. v. 27.11.2014 - 7 C 20.12 -, juris Rn. 33; OVG Schleswig, Beschl. v. 29.06.2022 - 4 LB 45/17 -, juris Rn. 91).
  • BVerwG, 18.07.2011 - 7 B 14.11

    Informationszugang; Beratung; Vertraulichkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2024 - 6 LB 8/24
    Das Grundrecht ist demnach, was den Zugang zu amtlichen Informationen angeht, auf die Ausgestaltung durch den Gesetzgeber angewiesen (BVerwG, Beschl. v 18.07.2011 - 7 B 14.11 -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2024 - 6 LB 8/24
    Legt der Gesetzgeber die Art der Zugänglichkeit von staatlichen Vorgängen und damit zugleich das Ausmaß der Öffnung dieser Informationsquelle fest, so wird in diesem Umfang zugleich der Schutzbereich der Informationsfreiheit eröffnet (BVerfG, Urt. v. 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95 -, juris Rn. 56 ff.; Beschl. v. 20.06.2017 - 1 BvR 1978/13 -, juris Orientierungssatz 1 und Rn. 20).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2024 - 6 LB 8/24
    Ausschüsse sind eine Art Hilfs- oder Unterorgan des Landtags (vgl. Schliesky, in: von Mangold/Klein/Stark, GG. 7. Auflage 2018, Art. 40 Rn. 14; zu Untersuchungsausschüssen BVerfG, Urt. v. 17.07.1984 - 2 BvE 11/83 -, juris Rn. 80; BVerwG, Beschl. v. 13.08.1999 - 2 VR 1.99 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 7 C 24.15

    Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2024 - 6 LB 8/24
    Denn das Informationszugangsrecht ist - im Gegensatz zu dem hier gemäß den vorstehenden Ausführungen nicht einschlägigen Umweltinformationsrecht - nicht durch unionsrechtliche Vorgaben determiniert (vgl. zum Bundesrecht: BVerwG, Urt. v. 29.06.2017 - 7 C 24.15 -, juris Rn. 46; OVG Schleswig, Beschl. v. 29.06.2022 - 4 LB 45/17 -, juris Rn. 96).
  • EGMR, 26.03.1987 - 9248/81

    LEANDER c. SUÈDE

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2024 - 6 LB 8/24
    Ursprünglich davon ausgehend, dass Art. 10 EMRK einer Person nicht das Recht auf Zugang zu einer Datei mit Informationen über ihre persönliche Lage garantiere und die Regierung auch nicht verpflichte, ihr solche Informationen zu geben (vgl. EGMR, Urt. v. 26.02.1987 - 9248/81 -, Leander/Schweden, EGMR-E 3, 430, Rn. 74, abrufbar über Hudoc), stellte der Gerichtshof im Jahre 2006 fest, dass es schwierig sei, aus der Konvention ein allgemeines Recht auf Zugang zu amtlichen Daten und Urkunden abzuleiten, dass die Weigerung der Behörde, Zugang zu relevanten Dokumenten der Verwaltung zu geben, die ohne Weiteres zur Verfügung stünden, aber ein Eingriff in das in Art. 10 EMRK garantierte Recht des Beschwerdeführers, Informationen zu empfangen, sei (vgl. EGMR, Urt. v. 10.07.2006 - 19101/03 -, Sdru?eni Jiho?eské Matky/Tschechien, BeckRS 2006, 142870, Rn. 35).
  • BVerfG, 20.06.2017 - 1 BvR 1978/13

    Verfassungsbeschwerde auf Bereitstellung von Akten im Gewahrsam Privater mangels

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

  • BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20

    Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer

  • BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95

    Zum Ausschluss eines Fraktionsmitarbeiters im Untersuchungsausschuss wegen seiner

  • EGMR, 20.05.1999 - 21980/93

    BLADET TROMSØ ET STENSAAS c. NORVEGE

  • EGMR, 08.11.2022 - 8819/16

    SAURE v. GERMANY

  • EGMR, 10.07.2006 - 19101/03

    SDRUZENÍ JIHOCESKÉ MATKY c. REPUBLIQUE TCHEQUE

  • OVG Berlin, 18.10.2000 - 2 M 15.00

    Berliner Informationsfreiheitsgesetz - Der Petitionsausschuss des

  • EGMR, 26.03.2020 - 10090/16

    CENTRE FOR DEMOCRACY AND THE RULE OF LAW v. UKRAINE

  • BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14

    Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde;

  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 4.98

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2018 - 10 A 10053/18

    Transparenzpflicht für Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags

  • VG Mainz, 29.11.2017 - 4 K 147/17

    Wissenschaftlicher Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz als transparenzpflichtige

  • BVerwG, 22.11.2007 - 9 B 52.07

    Eigene Sachentscheidung eines Rechtsmittelgerichts anstelle des Instanzgerichts

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